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Wichtig: Eine Erreichbarkeit der eingeworfenen Post von außen muss entweder durch eine entsprechende Entfernung der eingeworfenen Post von der Öffnung oder durch zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen verhindert werden.

In der DIN 32617, 1984, Ziffer 4.1.3. heißt es dazu, dass der Zugriff mit der Normalhand eines Erwachsenen nach DIN 33402 Teil 1, ohne Hilfsmittel und ohne Gewaltanwendung wirksam behindert werden muss.
 

Die DIN 32617 von 1995 trifft in Ziffer 6.2. die gleichlautende Bestimmung.

Aus dem oben links skizzierten Briefkasten lassen sich nicht nur DIN-C4-Umschläge (324 x 229 mm) von außen durch den Einwurf entfernen (diese passen ohne Nachdruck gar nicht erst hinein),
sondern schon einfache Briefe (228 x 115 mm).
 

Dies wurde am 26.01.05 auch von einer staatlich vereidigten Gutachterin am Stadtpark 5 festgestellt.